Nach Scheidung aus Immobilienbürgschaft rauskommen

29. Januar 2014, Julia Weber     

User fragen die Experten“Für meinen damaligen Ehemann habe ich seinerzeit eine Bürgschaft über 80.000,- Euro aufgenommen. Aus diesem Schuldvertrag sind noch etwa 55.000,- Euro offen. Nun zahlt mein Exmann die Monatsraten nur noch sporadisch, die Bank hat bereits angedroht, mich in die Haftung nehmen zu wollen. Die Immobilie ist damals für das Gewerbe meines Mannes angeschafft worden und läuft auf seinen Namen.

Nun meine Frage: Wie komme ich aus der Immobilienbürgschaft meines Exmannes heraus, so dass mir keine finanziellen Nachteile entstehen? Kann ich gegen die Bank vorgehen, weil sie mich für die Weiterzahlung der monatlichen Belastungen in Anspruch nehmen will?”

Frage gestellt von Barbara S. aus Weimar

Hallo Frau S.,
um aus einer eingegangenen Bankbürgschaft wieder herauszukommen, ergeben sich – außer die Zahlung der kompletten Restschuldsumme – leider keine Möglichkeiten. Wenn Sie bei Übernahme der Bürgschaft ein eigenes Einkommen erzielt haben, war das Vorgehen der Bank rechtens, Sie in den Darlehensvertrag Ihres Mannes als Bürge mit zu verpflichten.

Leider kann ich Ihnen in diesem Fall keine für Sie positivere Antwort geben.

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Ihre Julia Weber, Kreditexpertin