Was passiert einem Bürgen, wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlt?
30. Dezember 2016, Julia Weber
Eindringlich ist immer davor zu warnen, für einen guten Bekannten überschnell und unüberlegt eine Kredit-Bürgschaft einzugehen. Warum das für den Bürgen zur explodierenden Bombe und damit zu einem gewaltigen Problem führen kann, lesen Sie in unserem Kurzbeitrag.
„Eigentlich war es ja nur eine reine Formsache, für meinen besten Freund damals in den Kredit als Bürge einzusteigen”. So oder ähnlich hören wir es immer wieder von Betroffenen, die einem Freund, Bekannten, Verwandten oder Nachbarn mal eben schnell aus der Kreditklemme helfen wollten.
Kreditnehmer ist pleite und zahlt nicht mehr…
Diese Bürgschaftsgeber haben nämlich jetzt, wenn der Hauptkreditnehmer seinen langfristigen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, ein Riesenproblem, aus dem sie nicht so ohne Weiteres herauskommen werden. Sei es aus reiner Gutmütigkeit, aus Dankbarkeit oder weswegen auch immer – die zu finanzierende Bank fragt den Bürgen (der gemeinhin auch als 2. Kreditnehmer bezeichnet wird) nicht nach den damaligen Beweggründen der Mithaftung!
Kein Ausweg: Der Bürge wird zur Zahlung aufgefordert!
Ebenso ist es der Bank ziemlich egal, aus welchen Gründen der Hauptkreditnehmer nicht mehr zahlen kann – ihr kann es auch egal sein, sie hat den Bürgen, an den sie sich schadlos halten kann und genau das wird sie auch tun! Die Haftung schlägt nun voll auf den Mitkreditnehmer durch, wobei dieser nun den noch ausstehenden Finanzierungsbetrag zuzüglich entstandener Zinsen, Gebühren und Kosten zu tragen hat.
Meist nimmt der Mitkreditnehmer erst Hilfe in Anspruch, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist”. Werden an ihn nun Forderungen seitens der finanzierenden Bank gestellt, sollte er zeitnah darauf reagieren. Die Sache spätestens jetzt immer noch nicht ernst zu nehmen kann fatale Folgen haben – im schlimmsten Fall ist der damalige Bürge bis „über beide Ohren” über Jahre hinweg verschuldet. Lassen Sie bitte von vornherein die Finger von einer Bürgschaft.
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Ihre Julia Weber, Kreditexpertin