Haushaltsbudget

Tipps, wenn das Einkommen für den Kredit nicht ausreicht

16. November 2020, Redaktion Verbraucherschutz     

Wenn das Einkommen für einen Kredit nicht ausreichtDie Suche nach Wegen, wenn das Einkommen für den angedachten Kredit nicht ausreicht. So lässt gerade die Höhe des Familieneinkommens, sowie ein – nach Abzug der Kosten – möglichst sicher verbleibendes, hohes Haushaltsbudget die Chancen steigen, bei Bank, Sparkasse oder Vermittler ein Darlehen bewilligt zu bekommen.

Denn nichts dient dem Geldgeber bei einem ungesicherten Kredit so sehr als Sicherheit wie das monatliche Einkommen.

Freies Haushaltsbudget berechnen

Je nach persönlicher Haushaltslage verlangen Banken ein unterschiedlich hohes – möglichst freies Budget beim Finanzieren eines Darlehens. Das ein Einkommen von 3.000,- Euro dabei nicht ausreichend ist, ist nicht selten. Bei einem 4-Personen-Haushalt beispielsweise kann selbst ein gutes Nettoeinkommen ungenügend sein, da nach Abzug der Monatsrate zu wenig „freies Budget” zur Verfügung stehen würde.

Das Familieneinkommen zählt

Was versteht man unter dem Familieneinkommen? Zum Einkommen zählen neben dem Haupteinkommen auch alle sonstigen Einnahmen, welche in der Familie bestehen. Dazu zählen selbstverständlich auch Nebeneinkommen auf Basis „geringfügiger Beschäftigung”, dem so genannten 450,- Euro-Minijob. Darüber hinaus auch alle Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit, einem Nebengewerbe oder Einnahmen aus Frührente, Teilzeitrente, Vollrente oder Pension. Auch Mieteinnahmen gehören zu den hinzurechenbaren Einnahmen.

Wenn das monatliche Einkommen zu niedrig ist

Sie haben alle verfügbaren Einnahmen addiert und bleiben trotzdem unter dem Wert, welcher Ihre Bank als Minimum für eine Finanzierungsfreigabe festgesetzt hat.

Die Aufnahme einer Nebentätigkeit könnte die Lösung sein, um letztlich doch noch an einen geeigneten Kredit zu kommen. Vielleicht könnte man sich auch einen Teil der Darlehenssumme bei einem Verwandten leihen, doch auch privat Geliehenes muss zurückgezahlt werden.

Geringverdiener aufgepasst: Die angeschlossenen Banken unseres Partners verlangen beim Beantragen ein monatliches Mindestnetto von nur 1.300,- €. So konnten wir auch schon vielen Geringverdienern helfen.

Welche Lösungsmöglichkeiten kann es noch geben?

Die Frage kommt auf, welche Lösungen nun zum Ziel führen können, den Kredit doch noch zu erhalten.

In den meisten Fällen führt die Benennung eines solventen Bürgen als Mitantragsteller zur Realisierung des erhofften Wunschbetrages. Doch sollten Sie sich dabei informieren, was Bürgen beim Kredit beachten sollten.

Eine Bürgschaft kann viele Probleme bereiten

Für eine Finanzierung einen Bürgen als so genannten Mitantragsteller ins Boot holen zu wollen, bedeutet auch immer, dass dieser Bürge als „Zweitkreditnehmer” für die pünktliche Rückzahlung der monatlichen Darlehenstilgung mitverantwortlich ist. Und zwar genau so, wie wenn er selbst diesen Kredit aufgenommen hätte. Fällt also, aus welchen Gründen auch immer, der Hauptvertragsnehmer für die Tilgung aus, ist der Bürge dran.

Bank geht mit Bürgen auf Nummer sicher

Die Bank hat also anstatt einem jetzt zwei Ansprechpartner, die sich für die restlose Abzahlung des Kredits verantwortlich zeichnen, und zwar jeder wirtschaftlich für sich allein. Was für Bank oder Sparkasse so viel bedeutet, dass deren Risiko extrem sinkt, da das verliehene Geld jetzt mittels zweifachen Einkommens abgesichert ist. Also gut für die Bank!

Tipp zu Bürgschaften: Mitantragsteller müssen nicht zwingend Verwandte sein. Neben Freunden oder Bekannten kann jeder zum Bürgen werden. Allerdings gehört dazu eine gehörige Portion Vertrauen, denn wird der Kreditnehmer zahlungsunfähig, ist der Mitantragsteller gefragt.

Zusammengefasst: Die gemeinschaftliche Aufnahme von Darlehen setzt ein entsprechend hohes Vertrauen voraus. Der Mitantragsteller sollte sich von vornherein darüber im Klaren sein, nach einem Totalausfall des Kreditnehmers die monatliche Tilgung übernehmen zu müssen. Und zwar in voller Höhe bis zur restlosen Tilgung.

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