Welche Zinssätze gelten nun nach der Preisangabenverordnung?

19. August 2013, Julia Weber     

Die Angabe von Zinssätzen gab es früher “ganz einfach” nur als “Effektivzins” und “Nominalzins”. In der Absicht, uns Verbrauchern das Leben leichter zu machen, ist uns durch den Brüsseler Regulierungswahn eine “Verbraucherkreditrichtlinie” erschaffen worden. Erklärtes Ziel war es, Transparenz in den Finanzmarkt zu bringen!

Doch leider versteht heute kaum ein Bürger noch, was er unter “gebundenem Sollzins”, “repräsentativem Kreditbeispiel” oder “Zweidrittel-Regelung” zu verstehen hat. Ganzen Beitrag lesen