Bürgschaft nicht leichtfertig übernehmen

Was Bürgen beim Kredit beachten sollten!

12. März 2016, Julia Weber     

Für einen Kredit zu bürgen kann Freundschaften in die Knie zwingen! Reicht die eigene Bonität nicht aus, beispielsweise weil sich noch ältere Schufaeintragungen im Bestand befinden, ist oft nur die einzige Möglichkeit, einen Bürgen – auch Mitkreditnehmer – zu verpflichten. Was Kreditnehmer dabei beachten sollten.

Bürgschaft für Kredit übernehmen ist riskant!Für einen Kredit “den Bürgen zu machen” ist alles Andere als eine reine Formsache, denn kann der Hauptkreditnehmer den Kredit nicht mehr bedienen, wird seitens der Bank voll auf den Bürgen durchgegriffen.

Er haftet also (meist) für den vollen Kreditbetrag mit. So kann der Jenige, der von dem Darlehen überhaupt keinen Nutzen hatte und einem Verwandten oder Freund einen Gefallen tun wollte, alles verlieren. Je nach dem, wie hoch die Bürgschaft für diesen Kredit gewesen ist, kann der Bürge dabei “Haus und Hof verlieren”.

Vorsicht Falle: Bei Kreditaufnahme sollte möglichst darauf verzichtet werden, einen Bürgen mit hinein zu ziehen. Denn wird der Kredit nicht wie angenommen bedient, ist der Bürge ´dran. Oft werden dadurch aus Freunden nur noch über Rechtsanwälte kommunizierende “Gegner”.

Mein Tipp: Falls nicht anders zu realisieren, sollten Bürgen den Haftungsbetrag – also den Betrag, wofür der Bürge geradestehen muss – möglichst minimieren. Zumindest einen Versuch wäre es wert, denn oft reicht dem Bankbearbeiter schon, wenn für einen Teilbetrag des Kredites gebürgt und gehaftet wird!

Statt des Kredits bei der Bank vor Ort bietet Bon-Kredit (Erfahrungen mit dem Kreditbroker) eine günstige Alternative der Finanzierung. Kleinere negative Schufaeinträge führen nicht zwangsweise zur Kreditabsage.

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